2024-01-05 Pressemitteilung

Am 11. Dezember 2023 traf sich der Förderverein Häusener Kran e.V. zu einer Mitgliederversammlung in St. Goarshausen. Zu Beginn gab der Vorsitzende Jochen Dohm einen Überblick zu den Ereignissen im letzten Jahr.

Die mageren öffentlichen Stellungnahmen zur aktuellen Situation zeigen, dass es bis heute noch völlig unklar zu sein scheint, wie die Gestaltung des Rheinvorgeländes aussehen soll und wer die Finanzierung übernimmt. Welche Rolle das denkmalgeschützte Hafengelände samt Kran im Rahmen der BUGA 29 spielen könnte, wurde weder von der BUGA-Gesellschaft noch von der Entwicklungsgesellschaft RLP bislang konkretisiert. Auch verschiedene Ortstermine des Verbandsbürgermeisters Weiland am Häusener Kran ließen keine Weiterentwicklung erkennen, da alle Akteure stets eigene Interessen in den Vordergrund rückten, statt sich dem gemeinsamen Ziel einer städtebaulichen und touristischen Verbesserung für St. Goarshausen und den Mittelrhein zu öffnen.

Wichtige Hinderungsgründe sind nach Erkenntnissen des Fördervereins ein noch nicht entschiedener Rechtsstreit zwischen der Firma Rhenus und dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), sowie deren Nutzungsvorstellungen bezüglich des Rheinvorgeländes. In diesem Zusammenhang stehe zu befürchten, dass das Hafengelände im Zuge der geplanten Rheinvertiefung vom WSA als Zwischenlager benutzt werden könnte. Dem gelte es, rechtzeitig entgegenzutreten.

Im Frühjahr 2023 griff die Rhein-Lahn-Zeitung eine umfangreiche Pressemitteilung des Fördervereins auf, indem sie unter der Überschrift: „Häusener Kran: Verein mahnt Umfeldgestaltung an“ über die aktuelle Situation unterrichtete.

Auch bis Ende letzten Jahres war leider nach Auskunft verschiedener Akteure noch kein Verhandlungsfortschritt für das Rheinvorgelände auszumachen.

Allerdings ist offenbar seitens der BUGA für Anfang dieses Jahres eine „Planungswerkstatt“ angedacht.

Um die verfahrene Situation voranzubringen, hat sich der Förderverein für 2024, schon mit Blick auf die BUGA 29, einiges vorgenommen, wie z.B. alternative Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten.

Zur Schlussbetrachtung war sich die Mitgliederversammlung einig in ihrer Einschätzung, dass es fatal wäre, wenn die einmalige Chance nicht genutzt werde, im Rahmen der BUGA 29 das Rheinvorgelände um den Kran neu zu gestalten, wie es bereits andernorts umgesetzt wurde.