Chronologie der Ereignisse

Alles begann mit einem Artikel in der Rheinzeitung vom 27.10.1999. Hierin teilte der damalige Stadtbürgermeister Heinz Heil folgendes mit:

Die Stilllegung der Firma Rhenus auf dem Rheinvorgelände soll zum 31. Dezember ´99 erfolgen. Der Stadtrat wünscht, daß das Gelände in renaturiertem Zustand übergeben wird.

Dies rief einige Bürger auf den Plan, die vor allem von dem alarmiert waren, was nicht explizit angesprochen wurde: daß, um das Gelände zu „renaturieren“, der dort seit 1917 vorhandene alte Hafenkran würde weichen müssen.

So gründete sich eine Initiativgruppe, die öffentlich für ihre Ansicht eintrat, daß der Kran, welcher seit 82 Jahren das Landschaftsbild entscheidend prägt und als Nahtstelle zwischen Schifffahrt und Nassauischer Kleinbahn maßgeblich an der historisch-wirtschaftlichen Entwicklung St. Goarshausens und des Hinterlandes beteiligt war, als Industriedenkmal erhalten werden müsse. So wurden Kontakte geknüpft und erste Schritte eingeleitet, um einen Abriß des Kranes zu verhindern.

1999 – 12 Eine Unterschriftensammlung für den Kranerhalt bringt mehr als 600 Unterstützungsunterschriften zusammen. Daraufhin erlässt das Landes-Denkmalamt eine vorläufige Unterschutzstellung um einen Abriß zu verhindern
2000 – 12 Der Kran wird in die Dokumentation zum Antrag der Anerkennung des Oberen Mittelrheintales als UNESCO-Kulturlandschaft als technisches Denkmal aufgenommen
2001 – 06 Die vom Forum Mittelrheintal in Auftrag gegebene Studie zum Erhalt und einer zukünftigen Nutzung des Kranes (erstellt von Fa.Björnsen Beratende Ingenieure) liegt vor.
2001 – 10 Der Förderverein „Häusener Kran“ e.V. wird gegründet (der Begriff „Häusener“ steht umgangssprachlich für: “in oder von St.Goarshausen“). Es folgen zahlreiche Beratungen zur Trägerschaft des Kranes sowie Gespräche aller Beteiligten über seine Zukunft.
2002 – 02 Unter Beteiligung und Förderung durch das Forum Mittelrheintal e.V. erstellt der Förderverein einen Flyer und startete eine breite Informationskampagne.
2002 – 03 Der Verein beschließt, der Rhenus AG den Kran für einen symbolischen Betrag abzukaufen. Für die Menschen in dieser Gruppe war es ein weiter Weg, auch in ihrem Selbstverständnis, von „man“ müßte den Kran eigentlich erhalten, über „wir“ wollen ihn erhalten, bis hin zu „ wir sind bereit, als Verein den Kran ins Eigentum zu übernehmen und für seinen Erhalt verantwortlich zu zeichnen“! Danke allen, die uns auf diesem Weg begleitet haben, uns in Gesprächen immer wieder Mut machten, uns halfen, manchen Stein aus dem Weg zu räumen und nicht zuletzt uns ihre Bereitschaft zu einer finanziellen Unterstützung bekundeten.
2002 – 05 Urplötzlich fordert das WSA eine Sicherheitsleistung oder Bürgschaft zum Abbruch des (denkmalgeschützten!) Kranes im Falle einer Vereinsauflösung
2002 – 06 Der Kran wird endgültig (förmlich) unter Schutz gestellt erste Verhandlungen mit der Landesregierung (MVVVVFK) zur Frage einer Landesbürgschaft, um die Forderung des WSA zu erfüllen
2002 – 07 WSA und Fa Rhenus legen Widerspruch ein gegen die Unterschutzstellung, erfolglose Verhandlungen mit Rhenus, dem WSA und der Stadt St.Goarshausen.
2002 – 08 Das Projekt „Erhalt und neue Nutzung des alten Krans St. Goarshausen“ wird ins Leader-Plus-Programm aufgenommen, wir intervenieren erfolglos beim Bundesverkehrsministerium zum Verzicht auf die Bürgschaftsforderung.
2002 – 10 Erfolglose Verhandlungen des MVVVVFK mit dem Bundesverkehrsministerium zur Lösung der Bürgschaftsfrage.
2002 – 12 Landesregierung lehnt Landesbürgschaft vorläufig ab. Fördermittel aus Leader-Plus-Programm verfallen.
2003 – 01 – 05 erneute erfolglose Verhandlungen zwischen dem Forum Mittelrheintal, dem Verein und der Landesregierung zum Thema: Übernahme der Bürgschaft durch Institutionen der Denkmalpflege
2003 – 06 kleine Anfrage im Landtag zum Thema Rheinkran reger Schriftverkehr zwischen WSA und dem Förderverein: Neuer Kranstandort wird vorgeschlagen, alte Forderungen wiederholt
2003 – 07 weitere erfolglose Verhandlungen der Landesregierung mit dem Bundesverkehrsministerium
2003 – 08 Stadt St. Goarshausen lehnt jedes Engagement in Sachen Kran ab, auch wenn es kostenneutral ist.
2003 – 11 Unterzeichnung des Schenkungsvertrages zwischen dem Förderverein und der Fa Rhenus
2003 – 12 Der Schenkungsvertrag wird vom WSA nicht anerkannt.
2004 – 01 Der Verein schreibt an alle beteiligten Institutionen zur dringenden Klärung aller offenen Fragen
2004 – 02 Ankündigung eines Behördentermines zur Besprechung der Situation um den Kran.
2004 – 03 Der Verein veranstaltet eine Pressekonferenz, Vertreter von Presse. Funk und Fernsehen sind anwesend
2004 – 05 Behördengespräch aller Beteiligten, OHNE Einladung an den Förderverein

*** Artikel der TAZ vom 13.7.2004 *** Artikel der FAZ vom 29.5.2004 ***

2004 – 06 Landesamt für Denkmalpflege rückt von seiner Position ab, den Kran zu erhalten und würde einen Abbruch „bedauernd hinnehmen“
2004 – 11 erneute kleine Anfrage im Landtag (B 90/Die Grünen)
2004 – 12 Einspruchsaktion zu einem möglichen Abriß
2005 – 02 Besuch beim Ministerium für Kultur mit Abgabe aller bisherigen Einsprüche (140) Presseerklärung
Einschalten der UNESCO in die Angelegenheit
2005 – 04 Die UNESCO bestätigt den Kran als Denkmal und als integralen Bestandteil der beantragten Welterbestätte Oberes Mittelrheintal, der unbedingt erhalten bleiben müsse.
2005 – 09 Die Denkmalbehörde bestätigt, daß Kranbahn und Zubehör Teile des technikgeschichtlichen Denkmals sind.
2005 – 11 Landesamt lehnt Durchführung von Sicherungsmaßnahmen ab.
2006 – 04 Der Kreisrechtsausschuß weist die Widersprüche von Rhenus und WSA ab.
2006 – 07 Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist der Kran nun rechtswirksam unter Denkmalschutz gestellt.
2006 – 11 Förderverein beantragt, den Kran in die Projektliste des Zweckverbandes Welterbe aufzunehmen.
2007 – 01 Gemeinsame Besprechung beim Zweckverband mit Denkmalamt, WSA, Verbandsgemeinde Loreley, Stadt St. Goarshausen, FV Häusener Kran und Zweckverband. Vorschlag an den Verein: Kran wird ca 100 m versetzt, Verein soll entsprechendes Grundstück erwerben, den Kran ins Eigentum nehmen und für seinen Unterhalt sorgen.
2007 – 01 Auf einer eigens einberufenen Mitgliederversammlung lehnt der Verein die Grundstücksübernahme ab, da sich dadurch kausale Veränderungen von Förderbedingungen ergeben.
2007 – 05 Der Verein nimmt Sicherungsmaßnahmen am Kran in Eigenregie vor
2007 – 07 Der Verein erhält den Förderpreis der Bürgerinitiative „Schützt und fördert das Mittelrheintal“
2007 – 07 Vermittlungsversuch und Stellungnahme des Forums Mittelrheintal zu Standort-, Finanzierungs- und Grundstücksfragen
2007 – 07 Verein stellt Bedingungen zur Übernahme des Krans
2007 – 09 Verein erbittet Stellungnahmen und Entscheidungen vom Bundesverkehrsministerium und den UNESCO-Institutionen
2007 – 10 weitere Besprechung aller Beteiligten beim Zweckverband
2008 – 02 Der Verein unterzeichnet das Gesprächsprotokoll der Oktoberbesprechung, welches die weitere Vorgehensweise festlegt (mit Anhang des FV´s). Dieses Protokoll beinhaltet u.a., daß der Verein doch den Grund und Boden für den zukünftigen Kranstandort erwirbt. Da der Kran damit aber aus vielen Förderprogrammen rausfiele (denn gefördert werden oft nur Objekte, die auf öffentlichem Boden stehen) wird dem Verein durch die beteiligten Institutionen Unterstützung bei der Finanzierung zugesichert (die Stadt St.Goarshausen wird NICHT finanziell beteiligt!)
2009 – 03 FV beantragt, den Häusener Kran in das Investitions-Programm für die Welterbestätten aufzunehmen.
Da der Kran von der UNESCO ausdrücklich als erhaltenswertes Denkmal für das Welterbe eingestuft wird, was vom Kultusministerium RLP seine Bestätigung fand, genügt er den Finanzierungskriterien „Welterbe“, aber auch dem Kriterium “städtebauliche Verbesserung“, da der Kran ein ortsbildprägendes Element der Stadt St. Goarshausen darstellt. Die Förderziele des Investitionsprogramms “lebendige Welterbestätten zu schaffen und zu erhalten, die im 21 JH eine Funktion haben“, stimmen auch mit dem in Ansätzen vorliegenden Nutzungskonzept des Fördervereins für den Kran überein. Zusätzlich handelt es sich ganz im Sinne des Programms um eine touristische Erschließung des Rheinvorgeländes von St. Goarshausen (zitiert aus dem Antragstext v.12.03.09). Da wir einen öffentlichen Träger für das Investitionsprogramm brauchen, die Stadt St. Goarshausen sich aber weigert, den Antrag zu lancieren, sie also mit anderen Worten die öffentliche Trägerschaft der (für sie kostenfreien) Maßnahme ablehnt, kommt unser Antrag nicht ins Auswahlverfahren, sprich: weiter keine Gelder für eine Sanierung des Krans!
2009 – Frühjahr Der Zweckverband erteilt einem Ingenieurbüro den Auftrag, ein Sanierungskonzept für den Kran zu erstellen. Auf der Basis des Sanierungskonzeptes von 2002 wird vom Zweckverband, gewissermaßen als Zeichen des guten Willens, ein aktualisiertes Sanierungskonzept in Auftrag gegeben, um verlässliche Zahlen für einen neuen Antragstext zum Investitonsprogramm zu erhalten.
2009 – 06 Der Verein erarbeitet ein ausführliches Nutzungskonzept, Besprechung mit Ortstermin zum Thema Projektabstimmung beim Zweckverband. Der FV stellt seine Nutzungsideen dem Zweckverband vor. Weiterhin ungeklärt sind die Standortfrage und die Frage einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft, deshalb will der Zweckverband mit dem WSA und der Stadt St. Goarshausen weiterverhandeln.
2009 – 11 Verdeutlichung der Position des Vereins in Bezug auf Nutzung, Standort und Trägerschaft. Die Variante “museale Nutzung“ des Krans soll weiter verfolgt werden. Entsprechend unserer Vorstellung, den Kran als bewegliches Denkmal zu erhalten, wäre es unerlässlich, ihn zumindest auf den verlängerten Schienen am Uferrand zu belassen. 2007 wurde zum Thema Trägerschaft ein vom FV und den anderen beteiligten Stellen anerkannter Kompromiss erarbeitet. Der FV hat sich hierbei ausdrücklich bereiterklärt, Trägerschaft und Eigentum zu übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auf die Erfüllung dieser Voraussetzungen wartet der Verein bis heute. Diese Verdeutlichung unserer Position wurden dem Zweckverband ausführlich mitgeteilt.
2010 – 05 Die Stadt St. Goarshausen soll beantragt haben, den Kran in das Investitionsförderungsprogramm für die Welterbestätten aufzunehmen. Der FV hat den Antrag nie gesehen, nur mündlich wurden wir von der Existenz dieses Förderantrags unterrichtet, der in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband zustande kam. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem FV sieht anders aus!
2010 – 08 Ablehnung des Förderantrags der Stadt St. Goarshausen. Die Gründe der Ablehnung sind uns nicht bekannt. Somit scheitert der dritte Versuch, den Kran in einem Förderprogramm unterzubringen.
2010 – 11 Offener Brief des FVs an Presse, Politiker, Beteiligte. Mit diesem Brief wollen wir der Öffentlichkeit und den Beteiligten deutlich machen, daß es ein unerträglicher Zustand ist, wenn 11 Jahre nach seiner Anerkennung als Industriedenkmal der Kran immer noch auf seine Restaurierung wartet.

*** Offener Brief vom 10.11.2010 (Seite 1) *** Offener Brief vom 10.11.2010 (Seite 2)

Die Resonanz auf unseren „Offenen Brief“ ist recht gut. Die Presse greift das Thema wieder auf; der Zweckverband sowie die Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP (Denkmalamt) schieben sich in ihren Antwortschreiben die federführende Verantwortung in Sachen Kran gegenseitig zu.