Häusener Kran – Zweijahresbericht 2020 – 2022

12.05.20 Pressemitteilung: Rückschau Ortstermin am Kran zum Ablauf der Sanierungsarbeiten (29.04.20)
Kritischer Blick auf die Umsetzung des Nutzungskonzeptes des Fördervereins

05.06.20 Brief des Fördervereins (FV) an GDKE(Landesdenkmalpflege) zu den Ergebnissen des Ortstermins(29.04.20):
FV erinnert alle Verantwortlichen: Kran, Kranbahn, Zubehör bilden denkmalgeschützte Einheit, die insgesamt restauriert werden muss.

08.07.20 Antwortbrief GDKE: Landesdenkmalpflege bestätigt, dass Ziel der Maßnahme sei, „ das Gesamtensemble Häusener Kran für die Nachwelt zu erhalten, damit auch weiterhin die Funktion des Häusener Krans als wichtigem Zeugnis des Warentransports auf dem Rhein ablesbar bleibt.

06.11.20 Pressemitteilung: FV verkündet seinen Beschluss, drei historische Seilgreifer restaurieren zu lassen.

03.12.20 Briefe an GDKE/ Rhenus/ EA-RLP: Ankündigung der Restaurierung dreier Seilgreifer, finanziert durch den FV.

23.12.20 FV erteilt Auftrag zur Restaurierung/Konservierung der drei Seilgreifer.

29.03.21/ Korrespondenz mit Herrn Kilb vom Verein“ Kleinbaan Service BV Herzogen-Busch“.
11.04.21 Dank des FV an Herrn Kilb fürs Abholen der vier Klappmulden zur Restaurierung und Wiederverwendung durch den Verein am 24.11.20.

12.04.21 Pressemitteilung: „Ostergeschenk“ für St. Goarshausen: Bericht über die Fertigstellung der Arbeiten am Häusener Kran mit kurzem historischen Abriss.

21.04.21/ Briefe an GDKE:
05.05.21 Forderung des Fördervereins Häusener Kran e.V. : Kran, Kranbahn und Zubehör müssen als denkmalgeschützte Einheit erhalten bleiben(Ensembleschutz).
Hinweis auf: fehlende Stromversorgung, fehlende Dokumentation(Hinweis-Tafeln), Schutz der originalen Gleisreste der Nassauischen Kleinbahn, Schutz der Ufermauer im Hafen St. Goarshausen( „ Nassauer Gestück „)

20.05.21 E- Mail an Fa. Rhenus:
Bitte um : Räumung der Baustelle, Sicherung des Aufstieges, Zusammenstellen der restaurierten Greifer

Herbst 21 Telefonische Nachfrage:
GDKE bestätigt den Denkmalschutz für die Gesamtanlage, sodass Rückbau untersagt wird.

Februar/März 2022 Telefonische Nachfrage:
Kaufvertrag zum Erwerb des Häusener Krans durch die Entwicklungsagentur Rheinland/Pfalz(EA-RLP) erlangt Rechtsgültigkeit

11.04.22 Jahresmitgliederversammlung Förderverein Häusener Kran e.V.
Nach Bericht des Vorsitzenden und Kassenbericht erfolgte Entlastung des Vorstandes.
Notwendige Neuwahlen bestätigten den bisherigen Vorstand einstimmig

26.04.22 Pressemitteilung:
Bericht über MV und aktuelle Situation

Förderverein „Häusener Kran“ e.V.

Am 11.04.22 fand in St Goarshausen die Jahresmitgliederversammlung des Fördervereins Häusener Kran (FVHK) mit Entlastung und Neuwahl des Vorstandes statt. Erwartungsgemäß wurde der bisherige Vorstand wiedergewählt.

Dies sind Jochen Dohm als Vorsitzender, Karin Born als Schriftführerin und Heinz Werner Feuchtinger als Kassierer.

In seinem Rechenschaftsbericht betrachtete der Vorsitzende Jochen Dohm nochmals die Entwicklung der letzten zwei Jahre, geprägt durch Vorbereitung und Durchführung der Kransanierung, die unser Verein engmaschig begleitet hat. Damit die zum Denkmalensemble gehörigen historischen Seilgreifer ebenfalls restauriert werden konnten, griff der Förderverein tief in seine Kasse und finanzierte diese Maßnahme.

Seit einem Jahr präsentiert sich der 105 Jahre alte Portaldrehkran frisch renoviert, ohne dass mit dem ihn umgebenden Rheinvorgelände irgendetwas geschehen wäre. Dies ist umso bedauerlicher, als der Kran und sein Umfeld mit Hafen bei der Gestaltung der Bundesgartenschau 2029 eine herausragende Rolle spielen soll. Die Zeit bis dahin (7 Jahre) wird knapp, wenn man bedenkt, dass die Rettung und Restaurierung des Hafenkrans allein über 20 Jahre dauerte.

Offensichtlich gibt es noch keine klare Zuständigkeit für eine baureife Planung und Finanzierung einer Gestaltung des Rheinvorgeländes, obwohl bereits vor vier Jahren ein aufwändiger Workshop Gestaltungsvorschläge erarbeitet hatte. In diese Gestaltung integriert wäre die Präsentation aller zum Industriedenkmal Häusener Kran gehörenden Bestandteile, einschließlich der erst kürzlich zu Tage beförderten Originalschienen der Nassauischen Kleinbahn.

Das Landesdenkmalamt (GDKE) hat indes nochmals auf Initiative des Fördervereins hin den Denkmalschutz für die Gesamtanlage als Ensembleschutz schriftlich bestätigt. Somit wurde eine langjährige Forderung des Fördervereins eingelöst. Entbehrlich erscheint dem FV jedoch die Betonmauer um das ehemalige Kieslager, die einer ansprechenden Gestaltung im Wege stehen könnte.

Unterdessen wurde der Kran samt Zubehör von der Fa. Rhenus an die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz (EA-RLP) übergeben, wobei die letzten Vertragsangelegenheiten zwischen dem Wasser-und Schifffahrtsamt und der EA eine zügige Weiterentwicklung derzeit offensichtlich noch verhindern.

Dies ist umso bedauerlicher, als im Rahmen der Restaurierung noch einiges unerledigt blieb: Die Stromversorgung mit Beleuchtungseinrichtungen, Maßnahmen zur Darstellung und Dokumentation, Absicherung des Zugangs zum Maschinenhaus zwecks regelmäßiger Führungen.

Entsprechend des Restaurierungsziels, eine weitergehende Nutzung des erlebbaren technischen Kulturgutes zu ermöglichen, gilt es nun, den Kran als museales Erlebnis in Szene zu setzen, damit er in seiner Rolle als Denkmal der industriellen Epoche am Mittelrhein erfahrbar wird.